RETAY Big Fifty 9mm P.A.K. Schreckschusspistole, Black
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Produktinformationen "RETAY Big Fifty 9mm P.A.K. Schreckschusspistole, Black"
Retay Big Fifty 9mm P.A.K
Schreckschusspistole nach Vorbild der legendären Pistole in Kaliber .50 AE Eindrucksvolle Erscheinung durch verlängerten Lauf und Kompensator Brünierter Schlitten mit verlängertem Stahl-Stoßboden Picatinny-Schiene auf der Waffenoberseite zur Optik-Montage Massive Vollmetall-Ausführung Beidseitig bedienbare Schwenksicherung Stark ausgeprägter Beavertail für intuitives und sicheres HandlingTechnische Daten:
Kaliber: 9mm P.A.K. Magazinkapazität: 17 Schuss Abzug: Single Action Länge: 285 mm Gewicht: 1440 gUmgang mit Gas- und Signalwaffen:
-Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen
Der Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach §8 Beschussgesetz entsprechen und ein PTB-Zulassungszeichen tragen, und der dazugehörigen Munition ist weiterhin erlaubnisfrei ab 18 Jahren.
-Führen von Gas- und Signalwaffen
Nur wer die tatsächliche Gewalt uber Gas- und Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausüben will (führen), bedarf einer behördlichen Erlaubnis - kleiner Waffenschein - (§10 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr.2 und 2.1 WaffG-neu). Der kleine Waffenschein wird auf Antrag von der örtlich zuständigen Waffenbehörde erteilt, wenn der Antragsteller zuverlässig ist und die persönliche Eignung besitzt. Wer mit Gas- und Signalwaffen nur in seiner eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des eigenen befriedeten Besitztums umgehen will, braucht keine Erlaubnis.
-Schießen mit Gas- und Signalwaffen
Jedes Schießen außerhalb von Schießständen ist erlaubnispflichtig.
Außnahmen gemäß §12 Abs.4 WaffG-neu:
a) Notwehr, Notstand
b) mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen
c) mit Schusswaffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann
(1) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen,
(2) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichwen Betrieben
d)im befriedeten Besitztum - mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes - mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
e) mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder Akustische Signalgebung erforderlich ist.
Altersfreigabe: | Altersfreigabe 18 |
---|---|
Kaliber: | 9 mm P.A.K |

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