Zoraki 925 9mm P.A.K. Schreckschusspistole, Black
249,90 €
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Produktinformationen "Zoraki 925 9mm P.A.K. Schreckschusspistole, Black"
Die Zoraki 925 kommt in dieser Ausführung in Schwarz. Das Griffstück und der Schlitten bestehen aus hochwertigem, robustem Polymer. Die Griffschalen sind strukturiert. Am Griffrücken befinden sich ebenfalls Strukturierungen, für einen sicheren Halt. Weitere Merkmale sind eine manuelle Sicherung und ein Double Action Abzug. Unter dem Lauf befindet sich eine Picatinnyschiene zur Montage von taktischem Zubehör.
Die SRS-Pistole kommt im Kaliber 9 mm P.A.K. (Pistole Automatik Knall) und ist mit einem 16 Schuss Magazin ausgestattet. Im Lieferumfang befindet sich zudem ein großes Magazin mit einer Kapazität von 25 Schuss.
Zum Abfeuern von Signalmunition schrauben Sie den beiliegenden Abschussbecher (PTB-Kennzeichnung 1005) in den Lauf ein. Bitte verwenden Sie ausschließlich diesen Abschussbecher. Nun können Sie die Signalmunition (15 mm) mit dem schwarzen (offenen) Hülsenende voran in den Abschussbecher einführen. Wichtig ist, dass Sie die Waffe beim Abschießen von Signalmunition stets senkrecht über dem Kopf halten.
Im Lieferumfang befinden sich ein stabiler Waffenkoffer mit Schnappverschlüssen und Polsterung innen, ein Abschussbecher, 2 Magazine (16/25 Schuss), ein Waffenöl und eine Reinigungsbürste.
Technische Daten zur Zoraki 925 Schreckschusspistole:
Hersteller: ATAK Arms
Importeur: ESC
Marke: Zoraki
Modell: 925
Kaliber: 9 mm P.A.K.
Magazinkapazität: 15+1 / 25+1 Schuss
Gesamtlänge: 191 mm
Höhe: 143 mm
Gesamtbreite: 35 mm
Gewicht: 780 - 820 g
-Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen
Der Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach §8 Beschussgesetz entsprechen und ein PTB-Zulassungszeichen tragen, und der dazugehörigen Munition ist weiterhin erlaubnisfrei ab 18 Jahren.
-Führen von Gas- und Signalwaffen
Nur wer die tatsächliche Gewalt uber Gas- und Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausüben will (führen), bedarf einer behördlichen Erlaubnis - kleiner Waffenschein - (§10 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr.2 und 2.1 WaffG-neu). Der kleine Waffenschein wird auf Antrag von der örtlich zuständigen Waffenbehörde erteilt, wenn der Antragsteller zuverlässig ist und die persönliche Eignung besitzt. Wer mit Gas- und Signalwaffen nur in seiner eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des eigenen befriedeten Besitztums umgehen will, braucht keine Erlaubnis.
-Schießen mit Gas- und Signalwaffen
Jedes Schießen außerhalb von Schießständen ist erlaubnispflichtig.
Außnahmen gemäß §12 Abs.4 WaffG-neu:
a) Notwehr, Notstand
b) mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen
c) mit Schusswaffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann
(1) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen,
(2) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichwen Betrieben
d)im befriedeten Besitztum - mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes - mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
e) mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder Akustische Signalgebung erforderlich ist.
| Altersfreigabe: | Altersfreigabe 18 |
|---|---|
| Kaliber: | 9 mm P.A.K |
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