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Produktinformationen "Walther PP 9mm P.A.K. Schreckschusspistole, Black"

1929 eingeführt und bereits Mitte der 1930er Jahre ein Welterfolg bei Behörden: Die Walther Polizeipistole (PP) glänzte im Original vor allem durch ihre schnelle Einsatzbereitschaft. Mit dem Modell PP gelang es der Firma Carl Walther als erste, eine zuverlässige funktionierende Selbstladepistole mit Spannabzug vorzustellen.

Auch als Schreckschusspistole im Kaliber 9 Millimeter P.A.K. ist die Walther PP begehrt. Echte Fans schätzen die detaillierte Beschriftung auf Schlitten und Griff sowie das einfache Handling. Die PP ist für die Reinigung schnell zerlegbar. Mit kompakten Abmessungen und flacher Bauweise eignet sich die PP außerdem gut für den Selbstschutz unterwegs. Sie ist nur knapp 600 Gramm schwer.

Features

Gut für den Selbstschutz geeignet

Leicht und kompakt

Einfaches Handling

Zerlegen und Zusammenbauen in kürzester Zeit möglich

Detaillierte Beschriftung auf Griff und Schlitten

Kunststoffgriffschalen

Umgang mit Gas- und Signalwaffen:
-Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen
Der Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach §8 Beschussgesetz entsprechen und ein PTB-Zulassungszeichen tragen, und der dazugehörigen Munition ist weiterhin erlaubnisfrei ab 18 Jahren.

-Führen von Gas- und Signalwaffen
Nur wer die tatsächliche Gewalt uber Gas- und Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausüben will (führen), bedarf einer behördlichen Erlaubnis - kleiner Waffenschein - (§10 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr.2 und 2.1 WaffG-neu). Der kleine Waffenschein wird auf Antrag von der örtlich zuständigen Waffenbehörde erteilt, wenn der Antragsteller zuverlässig ist und die persönliche Eignung besitzt. Wer mit Gas- und Signalwaffen nur in seiner eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des eigenen befriedeten Besitztums umgehen will, braucht keine Erlaubnis.

-Schießen mit Gas- und Signalwaffen
Jedes Schießen außerhalb von Schießständen ist erlaubnispflichtig.
Außnahmen gemäß §12 Abs.4 WaffG-neu:
a) Notwehr, Notstand
b) mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen
c) mit Schusswaffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann
   (1) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen,
   (2) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichwen Betrieben
d)im befriedeten Besitztum - mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes - mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
e) mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder Akustische Signalgebung erforderlich ist.

Eigenschaften "Walther PP 9mm P.A.K. Schreckschusspistole, Black"
Altersfreigabe: Altersfreigabe 18
Kaliber: 9 mm P.A.K
Angaben gemäß Hersteller. Irrtum und Änderung vorbehalten.
Hersteller "Walther"
Weiterführende Links des Herstellers

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