Zoraki 906 9mm P.A.K. Schreckschusspistole, Black
Produktnummer:
250610861
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Produktinformationen "Zoraki 906 9mm P.A.K. Schreckschusspistole, Black"
Die kleine und kompakte Zoraki Taschenpistole im Kaliber 9mm P.A.K. bietet durch die zuverlässige und sichere Funktion, sowie der sehr angenehmen Bauweise einen optimalen Begleiter ausserhalb des befriedetem Besitztums. Das Schwarze Modell ist durch den Polymergriff mit Fingerrillen äußerst komfortabel und liegt sehr sicher in der Hand. Der Kontrast der kleinen handlichen Schreckschusswaffe kommt in Wirklichkeit um einiges raffinierter und stylischer zum Vorschein, als in den Bildern oder in einem Video gezeigt wird. Verlassen Sie sich auf unser ausgewähltes und geprüftes Sortiment.
-Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen
Der Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach §8 Beschussgesetz entsprechen und ein PTB-Zulassungszeichen tragen, und der dazugehörigen Munition ist weiterhin erlaubnisfrei ab 18 Jahren.
-Führen von Gas- und Signalwaffen
Nur wer die tatsächliche Gewalt uber Gas- und Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausüben will (führen), bedarf einer behördlichen Erlaubnis - kleiner Waffenschein - (§10 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr.2 und 2.1 WaffG-neu). Der kleine Waffenschein wird auf Antrag von der örtlich zuständigen Waffenbehörde erteilt, wenn der Antragsteller zuverlässig ist und die persönliche Eignung besitzt. Wer mit Gas- und Signalwaffen nur in seiner eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des eigenen befriedeten Besitztums umgehen will, braucht keine Erlaubnis.
-Schießen mit Gas- und Signalwaffen
Jedes Schießen außerhalb von Schießständen ist erlaubnispflichtig.
Außnahmen gemäß §12 Abs.4 WaffG-neu:
a) Notwehr, Notstand
b) mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen
c) mit Schusswaffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann
(1) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen,
(2) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichwen Betrieben
d)im befriedeten Besitztum - mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes - mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
e) mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder Akustische Signalgebung erforderlich ist.
Technische Analyse
Umgang mit Gas- und Signalwaffen:
-Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen
Der Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach §8 Beschussgesetz entsprechen und ein PTB-Zulassungszeichen tragen, und der dazugehörigen Munition ist weiterhin erlaubnisfrei ab 18 Jahren.
-Führen von Gas- und Signalwaffen
Nur wer die tatsächliche Gewalt uber Gas- und Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausüben will (führen), bedarf einer behördlichen Erlaubnis - kleiner Waffenschein - (§10 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr.2 und 2.1 WaffG-neu). Der kleine Waffenschein wird auf Antrag von der örtlich zuständigen Waffenbehörde erteilt, wenn der Antragsteller zuverlässig ist und die persönliche Eignung besitzt. Wer mit Gas- und Signalwaffen nur in seiner eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des eigenen befriedeten Besitztums umgehen will, braucht keine Erlaubnis.
-Schießen mit Gas- und Signalwaffen
Jedes Schießen außerhalb von Schießständen ist erlaubnispflichtig.
Außnahmen gemäß §12 Abs.4 WaffG-neu:
a) Notwehr, Notstand
b) mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen
c) mit Schusswaffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann
(1) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen,
(2) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichwen Betrieben
d)im befriedeten Besitztum - mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes - mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
e) mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder Akustische Signalgebung erforderlich ist.
Eigenschaften "Zoraki 906 9mm P.A.K. Schreckschusspistole, Black"
| Altersfreigabe: | Altersfreigabe 18 |
|---|---|
| Kaliber: | 9 mm P.A.K |
Angaben gemäß Hersteller. Irrtum und Änderung vorbehalten.
Hersteller "Zoraki"
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