Colt Government 1911 A1 Schreckschusspistole 9mm P.A.K, Black
239,90 €
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Produktinformationen "Colt Government 1911 A1 Schreckschusspistole 9mm P.A.K, Black"
Wenn Kenner an Combatwaffen denken, gilt ihr erster Gedanke meist der 1911er. Seit ihrer Einführung im Jahre 1911 ist die Konstruktion von John Moses Browning eine der meist verbreiteten Selbstladepistolen überhaupt. Ihr starkes Kaliber und ihre Robustheit prädestinierten die Pistole für den militärischen Gebrauch. Bei manch historischer Schlacht kam sie zum Einsatz. Diese Geschichtsträchtigkeit ist es, die Sammler, Sportschützen und Sicherheitsexperten auf der ganzen Welt auch heute noch begeistert. An diese Tradition knüpft unser Modell der Colt Government an: Es gibt Ihnen das gute Gefühl von Sicherheit und Zuverlässigkeit.
Umgang mit Gas- und Signalwaffen:-Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen
Der Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach §8 Beschussgesetz entsprechen und ein PTB-Zulassungszeichen tragen, und der dazugehörigen Munition ist weiterhin erlaubnisfrei ab 18 Jahren.
-Führen von Gas- und Signalwaffen
Nur wer die tatsächliche Gewalt uber Gas- und Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausüben will (führen), bedarf einer behördlichen Erlaubnis - kleiner Waffenschein - (§10 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr.2 und 2.1 WaffG-neu). Der kleine Waffenschein wird auf Antrag von der örtlich zuständigen Waffenbehörde erteilt, wenn der Antragsteller zuverlässig ist und die persönliche Eignung besitzt. Wer mit Gas- und Signalwaffen nur in seiner eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des eigenen befriedeten Besitztums umgehen will, braucht keine Erlaubnis.
-Schießen mit Gas- und Signalwaffen
Jedes Schießen außerhalb von Schießständen ist erlaubnispflichtig.
Außnahmen gemäß §12 Abs.4 WaffG-neu:
a) Notwehr, Notstand
b) mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen
c) mit Schusswaffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann
(1) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen,
(2) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichwen Betrieben
d)im befriedeten Besitztum - mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes - mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
e) mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder Akustische Signalgebung erforderlich ist.
| Altersfreigabe: | Altersfreigabe 18 |
|---|---|
| Kaliber: | 9 mm P.A.K |
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