Smith&Wesson M&P9c Schreckschusspistole 9mm P.A.K, Black
219,90 €
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Produktinformationen "Smith&Wesson M&P9c Schreckschusspistole 9mm P.A.K, Black"
Eigentlich zu schön, um verdeckt getragen zu werden, trotzdem (auch) dafür gedacht: Die kompakte Pistole aus der „Military & Police“ - Reihe im Kaliber 9 mm P.A.K. ist mit dem 12-schüssigen Standardmagazin gerade 11 cm hoch. Das Griffstück wurde rutschfest gestaltet, während alle Bedienelemente flach anliegen, aber gut erreichbar sind. Die Züngelsicherung gibt den Abzug nur frei, wenn geschossen werden soll. Das 15-schüssige, unten mit Griffstückverlängerung ausgestattete Ersatzmagazin sorgt gleichzeitig für guten Halt auch bei größeren Händen.
Features
-Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen
Der Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach §8 Beschussgesetz entsprechen und ein PTB-Zulassungszeichen tragen, und der dazugehörigen Munition ist weiterhin erlaubnisfrei ab 18 Jahren.
-Führen von Gas- und Signalwaffen
Nur wer die tatsächliche Gewalt uber Gas- und Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausüben will (führen), bedarf einer behördlichen Erlaubnis - kleiner Waffenschein - (§10 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr.2 und 2.1 WaffG-neu). Der kleine Waffenschein wird auf Antrag von der örtlich zuständigen Waffenbehörde erteilt, wenn der Antragsteller zuverlässig ist und die persönliche Eignung besitzt. Wer mit Gas- und Signalwaffen nur in seiner eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des eigenen befriedeten Besitztums umgehen will, braucht keine Erlaubnis.
-Schießen mit Gas- und Signalwaffen
Jedes Schießen außerhalb von Schießständen ist erlaubnispflichtig.
Außnahmen gemäß §12 Abs.4 WaffG-neu:
a) Notwehr, Notstand
b) mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen
c) mit Schusswaffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann
(1) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen,
(2) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichwen Betrieben
d)im befriedeten Besitztum - mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes - mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
e) mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder Akustische Signalgebung erforderlich ist.
| Altersfreigabe: | Altersfreigabe 18 |
|---|---|
| Kaliber: | 9 mm P.A.K |
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